EU-Hauptuntersuchung Reform 2026: Was Autofahrer jetzt wissen müssen
Die Europäische Kommission hatte einen weitreichenden Vorschlag auf den Tisch gelegt: Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, sollten künftig jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) müssen – statt wie bisher alle zwei Jahre. Doch dieser Plan ist gescheitert. Im Mai 2026 stimmte das Europäische Parlament klar gegen die Einführung einer jährlichen Prüfpflicht. Was bedeutet das für Autofahrer in Deutschland?
Warum wurde die jährliche HU abgelehnt?
Die Ablehnung erfolgte aus mehreren Gründen, die sowohl wirtschaftliche als auch wissenschaftliche Aspekte umfassen:
- Fehlende Verhältnismäßigkeit: Verbände wie der ADAC und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) argumentierten überzeugend, dass eine Verkürzung der Prüfintervalle keinen messbaren Einfluss auf die Unfallzahlen hätte.
- Wirtschaftliche Belastung: Millionen von Fahrzeughaltern sowie kleine und mittlere Unternehmen – etwa Handwerksbetriebe und Lieferdienste – wären durch zusätzliche Kosten und bürokratischen Aufwand erheblich belastet worden.
- Mangelnde wissenschaftliche Belege: Es konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden, dass häufigere Prüfungen die Verkehrssicherheit signifikant verbessern würden.
Bereits im Dezember 2025 hatte der EU-Rat den Vorschlag abgelehnt. Das Europäische Parlament folgte dieser Einschätzung im Mai 2026 mit einer deutlichen Mehrheit.
Was bleibt: Die bewährten Prüfintervalle
Für Autofahrer in Deutschland ändert sich an den Grundregeln nichts:
- Neuwagen: Erste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten
- Danach: Alle zwei Jahre eine reguläre HU
- Oldtimer (H-Kennzeichen): Alle zwei Jahre, mit angepassten Prüfkriterien
Das bekannte Plakettensystem bleibt bestehen. Wer seine HU-Fälligkeit überschreitet, riskiert weiterhin Bußgelder und Probleme beim Versicherungsschutz. Fahrzeughalter sollten die Fälligkeit ihrer Hauptuntersuchung stets im Blick behalten und rechtzeitig einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten bei den Prüforganisationen zu vermeiden.
Was sich dennoch ändert: Modernisierung der Prüfinhalte
Obwohl die Prüfhäufigkeit unverändert bleibt, wird die Hauptuntersuchung inhaltlich modernisiert. Das sogenannte „Roadworthiness-Paket" der EU sieht folgende Neuerungen vor:
Erweiterte Prüfpunkte für moderne Fahrzeugtechnik
Fahrerassistenzsysteme wie Notbremsassistenten, Spurhalteassistenten und Airbags sollen künftig umfassender geprüft werden. Auch die Hochvolttechnik bei Elektro- und Hybridfahrzeugen rückt stärker in den Fokus der Prüfer. Fahrzeuge, die mit diesen Systemen ausgestattet sind, müssen bei der HU nachweisen, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen korrekt arbeiten.
Rückrufe als HU-Hindernis
Ein wichtiger Punkt: Fahrzeuge mit offenen, sicherheitsrelevanten Rückrufen könnten künftig die Hauptuntersuchung nicht bestehen. Fahrzeughalter sollten daher regelmäßig prüfen, ob für ihr Fahrzeug Rückrufaktionen des Herstellers vorliegen. Dies ist über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder direkt beim Hersteller möglich.
Kampf gegen Tachomanipulation
Werkstätten sollen bei Reparaturen, die länger als eine Stunde dauern, den Kilometerstand dokumentieren. Diese Maßnahme soll Tachobetrug erschweren und die Transparenz auf dem Gebrauchtwagenmarkt erhöhen. Für Käufer von Gebrauchtwagen ist dies eine wichtige Verbesserung, da manipulierte Kilometerstände ein erhebliches Risiko darstellen.
EU-weite Mobilität erleichtern
Geplant ist ein vorläufiges technisches Zertifikat für bis zu sechs Monate, das HU-Prüfungen bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland erleichtern soll. Die Details dieser Regelung werden derzeit noch zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission verhandelt.
Was bedeutet das aus Sachverständigensicht?
Aus der Perspektive eines Kfz-Sachverständigen ist die Ablehnung der jährlichen HU nachvollziehbar. Die Qualität einer Fahrzeugprüfung hängt weniger von der Häufigkeit als von der Gründlichkeit und dem technischen Standard der Prüfung ab. Die geplante Erweiterung der Prüfinhalte – insbesondere bei Assistenzsystemen und Elektrofahrzeugen – ist sinnvoll und längst überfällig. Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug regelmäßig warten lassen und Mängel zeitnah beheben, haben bei der Hauptuntersuchung in der Regel keine Probleme.
Fazit
Die jährliche Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge kommt nicht. Das Europäische Parlament hat den Vorschlag der EU-Kommission im Mai 2026 abgelehnt – aus guten Gründen. Die bewährten Zwei-Jahres-Intervalle bleiben bestehen. Gleichzeitig wird die HU inhaltlich modernisiert: Assistenzsysteme, Elektrotechnik und offene Rückrufe rücken stärker in den Fokus. Autofahrer sollten diese Entwicklungen im Blick behalten und ihr Fahrzeug stets in einem verkehrssicheren Zustand halten. Bei Fragen rund um Fahrzeugtechnik und Schadenbewertung stehen Kfz-Sachverständige als neutrale Experten zur Verfügung.

