Unfall? Rufen Sie uns sofort an: 040 – 6000 34 69

Häufig gestellte Fragen

Phase 1 – Erstkontakt

Wie erreiche ich mobicrash am schnellsten?
Sie erreichen uns telefonisch unter 040 – 6000 34 69, per E-Mail an [email protected] oder über unser Online-Kontaktformular. Wir sind Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr für Sie da. Samstags nach Vereinbarung. In dringenden Fällen auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Was passiert beim Erstkontakt?
Beim Erstkontakt nehmen wir uns Zeit für Ihre Situation. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Ansprüche Sie haben und kümmern uns um alles Weitere – Sie müssen so gut wie nichts tun. Wir leiten die komplette Schadenabwicklung für Sie ein, von der Terminvereinbarung bis zur Kommunikation mit der Versicherung.
Muss ich selbst etwas vorbereiten?
Im Idealfall halten Sie Ihre Unfallfotos, den Unfallbericht und die Daten des Unfallgegners (Kennzeichen, Versicherung) bereit. Falls Sie das nicht haben – kein Problem. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Informationen zusammenzutragen. Ihr einziger Schritt: Rufen Sie uns an. Den Rest erledigen wir.
Kann ich mich auch online bei Ihnen melden?
Ja, nutzen Sie gerne unser Online-Kontaktformular auf unserer Website. Schildern Sie dort kurz Ihren Fall, und wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Stunden bei Ihnen zurück.

Phase 2 – Begutachtung

Wie läuft die Begutachtung bei mobicrash ab?
Unsere Sachverständigen arbeiten äußerst gründlich und objektiv. Wir dokumentieren jeden Schaden mit professionellen Spiegelreflexkameras in hochauflösender Qualität. Jeder Kratzer, jede Delle und jede strukturelle Verformung wird präzise erfasst. Wir nutzen modernste Messtechnik, um auch verdeckte Schäden zu erkennen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind.
Wo findet die Begutachtung statt?
Ganz nach Ihrem Wunsch: in unserer eigenen Prüfhalle in Hamburg, bei Ihnen vor Ort (Zuhause oder am Arbeitsplatz), in einer Werkstatt Ihres Vertrauens, oder direkt am Unfallort. Unser Hol- & Bringservice im gesamten Hamburger Stadtgebiet ist für Sie kostenlos.
Welche Technik verwenden Sie bei der Begutachtung?
Wir setzen auf modernste Technik: professionelle DSLR-Kameras für gestochen scharfe Schadensdokumentation, das DAT/SilverDAT-System für marktgerechte Bewertungen, digitale Messwerkzeuge für exakte Schadenvermessung, und spezialisierte Software zur Kalkulation. So stellen wir sicher, dass jeder Schaden lückenlos und gerichtsfest dokumentiert wird.
Wie objektiv arbeiten Ihre Gutachter?
Als unabhängige Sachverständige arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Auftrag einer Versicherung. Unsere Gutachter sind DGuSV-zertifiziert (Deutsche Gutachter & Sachverständige Vereinigung) und verfügen über über 15 Jahre Berufserfahrung. Wir bewerten jeden Schaden objektiv, fair und nach den aktuellen Richtlinien und Marktdaten.
Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?
Die Fahrzeugbegutachtung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten, je nach Umfang des Schadens. Bei komplexeren Schäden oder Totalschäden kann es etwas länger dauern. Wir nehmen uns die Zeit, die nötig ist, um jeden Schaden gründlich zu dokumentieren.

Phase 3 – Gutachtenerstellung

Wie schnell ist das Gutachten fertig?
In der Regel spätestens 24 Stunden nach der Begutachtung erhalten Sie Ihr vollständiges Gutachten per E-Mail als PDF. Bei dringenden Fällen auch schneller. Sollte ein Gutachten besonders aufwendig sein – etwa bei umfangreichen Schäden oder wenn das Fahrzeug in die Restwertbörse eingestellt werden muss – kann sich die Erstellung um ein bis zwei Tage verzögern. Jedes Gutachten ist sofort einsatzbereit für die Versicherung oder Ihren Anwalt.
Nach welchen Standards arbeiten Sie?
Wir arbeiten streng nach den aktuellen Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) und den Vorgaben der DGuSV. Unsere Kalkulationen basieren auf dem DAT/SilverDAT-System – dem führenden System für Fahrzeugbewertungen in Deutschland. So ist Ihr Gutachten vor jeder Versicherung und jedem Gericht belastbar.
Was steht alles im Gutachten?
Ihr Gutachten umfasst: eine lückenlose Fotodokumentation aller Schäden, die exakte Schadenskalkulation (Reparaturkosten nach Herstellervorgaben), den Wiederbeschaffungswert und Restwert, die voraussichtliche Reparaturdauer, eine Berechnung der merkantilen Wertminderung, den Nutzungsausfall, und eine Prüfung auf eventuelle Vorschäden. Alles detailliert und verständlich aufbereitet.
Wird das Gutachten von Versicherungen anerkannt?
Ja – unsere Gutachten werden von allen Versicherungen und Gerichten in Deutschland anerkannt. Als zertifizierte Sachverständige erstellen wir rechtssichere Gutachten, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Die Versicherung kann allenfalls ein eigenes Gegengutachten in Auftrag geben – das ändert aber nichts an der Gültigkeit unseres Gutachtens.

Phase 4 – Schadensregulierung & Rechtsbegleitung

Wie unterstützen Sie mich bei der Schadensregulierung?
Wir übergeben Ihr fertiges Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und überwachen den Regulierungsprozess. Sollte die Versicherung versuchen, Ihre Ansprüche zu kürzen oder die Zahlung zu verzögern, schalten wir sofort unsere Partner-Anwaltskanzlei ein. So stellen wir sicher, dass Sie Ihren vollen Schadensersatz erhalten.
Arbeiten Sie mit Anwälten zusammen?
Ja – wir arbeiten eng mit spezialisierten Verkehrsrecht-Anwälten zusammen, die mindestens 20 Jahre Berufserfahrung in der Schadensregulierung haben. Diese Anwälte kennen jede Versicherungstaktik, alle relevanten Fristen und die aktuelle Rechtsprechung. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die anwaltliche Vertretung für Sie komplett kostenlos – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Was passiert wenn die Versicherung nicht zahlen will?
Unsere Partner-Anwälte setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – wenn nötig auch gerichtlich. Sie überwachen alle Fristen, mahnen Zahlungen an und sorgen dafür, dass kein Anspruch verlorengeht. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen sie genau, wann Verhandlung sinnvoller ist als Klage und umgekehrt. Das Ergebnis: maximale Entschädigung für Sie.
Welche Fristen gibt es bei der Schadensregulierung?
Die wichtigsten Fristen: Die Versicherung hat nach Einreichung aller Unterlagen 4–6 Wochen zur Regulierung. Danach gerät sie in Verzug. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Unfalljahres. Unsere Anwälte überwachen alle Fristen lückenlos und sorgen dafür, dass nichts verjährt – so verpassen wir nie einen Anspruch.

Nach dem Unfall

Was soll ich direkt nach einem Unfall tun?
Unfallstelle absichern, bei Verletzten Erste Hilfe leisten, Polizei rufen, Fotos machen, Daten des Unfallverursachers notieren – und auf keinen Fall eine Schuldanerkenntnis unterschreiben. Dann melden Sie sich bei uns.
Muss ich die Versicherung des Unfallverursachers direkt kontaktieren?
Nein – und das empfehlen wir auch nicht. Versicherungen versuchen oft, die Schadenshöhe zu drücken. Lassen Sie sich zuerst von uns beraten.
Was ist wenn der Unfallverursacher keine Versicherung hat?
In diesem Fall springt der Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) ein – eine gesetzliche Pflichtversicherung für genau solche Fälle.
Soll ich den Unfallbericht der Versicherung ausfüllen?
Der Europäische Unfallbericht kann hilfreich sein, um den Hergang zu dokumentieren. Achten Sie darauf, keine Schuldanerkenntnis zu formulieren. Im Zweifelsfall füllen Sie nur die sachlichen Felder aus und vermerken „ohne Anerkennung einer Schuld". Besser noch: Lassen Sie sich vorher von uns oder einem Anwalt beraten.

Gutachten & Kosten

Was kostet ein Unfallgutachten?
Für Sie als unschuldig Geschädigten: nichts. Die Kosten trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – das ist gesetzlich geregelt.
Ab wann brauche ich ein Gutachten?
Als Faustregel gilt: Ab einem Schaden von ca. 750 € haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Kann die Versicherung mein Gutachten ablehnen?
Nein – ein von einem anerkannten Sachverständigen erstelltes Gutachten ist rechtlich bindend. Die Versicherung kann allenfalls ein Gegengutachten in Auftrag geben.
Was ist eine Wertminderung und habe ich Anspruch darauf?
Nach einem Unfall verliert ein Fahrzeug an Marktwert – auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Diesen Wertverlust (merkantile Wertminderung) können Sie zusätzlich zu den Reparaturkosten geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als ca. 5–6 Jahre ist und die Laufleistung unter ca. 100.000 km liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag listet nur die Reparaturkosten auf. Ein vollständiges Gutachten enthält zusätzlich die Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die voraussichtliche Reparaturdauer. Bei Schäden über 750 € empfehlen wir immer ein vollständiges Gutachten.

Nutzungsausfall & Mietwagen

Was ist Nutzungsausfallentschädigung?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall repariert wird und Sie in dieser Zeit keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Reparaturdauer und wird in unserem Gutachten berechnet.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Der Mietwagen sollte ein vergleichbares Fahrzeug sein – nicht zwingend die gleiche Marke und Ausstattung.
Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist besser?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Sie auf ein Auto angewiesen sind, nehmen Sie den Mietwagen. Wenn Sie überbrücken können (z.B. zweites Auto in der Familie), ist die Nutzungsausfallentschädigung finanziell oft günstiger, da Sie den Betrag bar erhalten. Wir beraten Sie gerne individuell.

Totalschaden

Was passiert bei einem Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Sie erhalten dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts von der gegnerischen Versicherung. Wir ermitteln beide Werte fair und transparent in unserem Gutachten.
Muss ich mein Auto bei einem Totalschaden verkaufen?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug zum Restwert zu verkaufen. Sie können es behalten, selbst reparieren lassen oder privat verkaufen. Erzielen Sie einen höheren Preis als den im Gutachten ermittelten Restwert, bleibt der Mehrerlös bei Ihnen.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten. Wir ermitteln diesen Wert mit dem DAT/SilverDAT-System auf Basis aktueller Marktdaten und berücksichtigen Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand Ihres Fahrzeugs.

Ablauf & Service

Muss ich mein Fahrzeug zu Ihnen bringen?
Nein – wir kommen zu Ihnen. Unser Hol- & Bringservice ist kostenlos im gesamten Hamburger Stadtgebiet und Umgebung.
Wie schnell können Sie kommen?
In der Regel noch am selben oder nächsten Tag. Rufen Sie uns an: 040 – 6000 34 69
Helfen Sie auch beim Umgang mit der Versicherung?
Ja – wir begleiten Sie auf Wunsch vollständig durch die Schadensregulierung. Unsere Partnerkanzlei für Verkehrsrecht unterstützt Sie zusätzlich kostenlos.
Nehmen Sie auch Motorräder und Nutzfahrzeuge an?
Ja – wir erstellen Gutachten für PKW aller Art, Motorräder, Transporter, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge.
Brauche ich bei einer Teilschuld auch ein Gutachten?
Ja, ein Gutachten ist auch bei Teilschuld sinnvoll. Die Kosten werden anteilig nach der Schuldfrage aufgeteilt. Ein professionelles Gutachten sichert Ihnen den maximalen Anspruch – unabhängig von der Schuldfrage.

Oldtimer & Fahrzeugbewertung

Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen – brauche ich eine Bewertung?
Eine professionelle Fahrzeugbewertung stärkt Ihre Verhandlungsposition und schützt Sie vor einer Unterbewertung. Sie dokumentiert den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs nachvollziehbar und wird von Käufern und Händlern anerkannt.
Ich habe einen Oldtimer – erstellen Sie auch Wertgutachten?
Ja – wir erstellen umfangreiche Wertgutachten für Liebhaberfahrzeuge, Young- und Oldtimer. Unsere Bewertungen berücksichtigen Originalität, Zustand, Seltenheit und aktuelle Markttrends.
Brauche ich für das H-Kennzeichen ein Gutachten?
Für die Zulassung mit H-Kennzeichen benötigen Sie ein positives Gutachten nach § 23 StVZO. Dieses bestätigt, dass Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet. Wir erstellen dieses Gutachten professionell für Sie.
Was kostet eine Fahrzeugbewertung?
Die Kosten für eine Fahrzeugbewertung oder ein Wertgutachten richten sich nach dem Aufwand und dem Fahrzeugtyp. Rufen Sie uns an unter 040-60003469, und wir nennen Ihnen einen transparenten Preis – ohne versteckte Kosten.

Anwalt nach Verkehrsunfall

Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Ein spezialisierter Verkehrsrechtsanwalt ist bei einem unverschuldeten Unfall fast immer empfehlenswert. Er sorgt dafür, dass Sie alle Ansprüche geltend machen – nicht nur die offensichtlichen. Und das Beste: Die Kosten für den Anwalt trägt die gegnerische Versicherung.
Kostet mich der Anwalt etwas?
Nein – bei einem unverschuldeten Unfall sind die Anwaltskosten Teil des Schadensersatzes und werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Über mobicrash vermitteln wir Ihnen kostenlos einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Kann ich mobicrash und mobiclean kombinieren?
Ja – wenn Ihr Fahrzeug nach dem Gutachten aufbereitet werden soll, empfehlen wir unsere Schwestergesellschaft mobiclean Hamburg. Gemeinsam können wir ein Rundum-Paket anbieten.

Noch Fragen? Wir beraten Sie kostenlos.

Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.