Gutachterkosten – wer zahlt nach einem Unfall?
Eine der häufigsten Fragen nach einem Verkehrsunfall lautet: Wer bezahlt den Kfz-Gutachter? Die gute Nachricht: Als unverschuldet Geschädigter tragen Sie die Kosten in aller Regel nicht selbst. Hier erfahren Sie, wie die Kostenübernahme funktioniert.
Grundsatz: Die gegnerische Versicherung zahlt
Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Dazu gehören auch die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Gutachterkosten als Teil des Unfallschadens erstatten.
Das bedeutet: Sie beauftragen den Gutachter Ihrer Wahl, und die Rechnung wird an die gegnerische Versicherung weitergeleitet. Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Wann zahlt die Versicherung nicht?
Es gibt Situationen, in denen die Kostenübernahme eingeschränkt sein kann:
- ●Bagatellschäden: Bei Schäden unter ca. 750 Euro gilt ein Gutachten als nicht erforderlich – hier reicht ein Kostenvoranschlag aus
- ●Mitverschulden: Bei einer Teilschuld am Unfall werden die Gutachterkosten anteilig erstattet
- ●Selbstverschuldeter Unfall: Bei alleiniger Schuld müssen Sie die Kosten selbst tragen
- ●Kaskoschaden: Bei Schäden über die eigene Kaskoversicherung gibt es keine automatische Kostenübernahme für externe Gutachter
Im Zweifelsfall beraten wir Sie vorab kostenlos, ob in Ihrem Fall ein Gutachten sinnvoll ist.
Wie hoch sind die Gutachterkosten?
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten richten sich nach der Schadenhöhe und dem Umfang der Begutachtung. Als Orientierung:
- ●Schäden bis 3.000 €: Gutachterkosten ca. 300–500 €
- ●Schäden bis 10.000 €: Gutachterkosten ca. 500–800 €
- ●Schäden über 10.000 €: Gutachterkosten ca. 800–1.200 €
Die Kosten sind gesetzlich nicht gedeckelt und richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Seriöse Sachverständige rechnen nach dem BVSK-Honorartableau ab, das von Gerichten und Versicherungen anerkannt wird.
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Bei mobicrash Hamburg erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten in Ihrer Situation sinnvoll und wirtschaftlich ist. Unsere transparente Abrechnung nach BVSK-Honorartableau gibt Ihnen Sicherheit über die entstehenden Kosten.
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.
