Kfz-Gutachten nach Unfall – Ihre Rechte als Geschädigter
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen als Geschädigtem umfangreiche Rechte zu. Eines der wichtigsten: Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Doch viele Geschädigte wissen das nicht – und verlassen sich auf den Gutachter der Versicherung.
Warum ein eigener Gutachter entscheidend ist
Die gegnerische Versicherung hat ein wirtschaftliches Interesse, den Schaden möglichst gering zu halten. Deren Gutachter – oft als „Hausgutachter" bezeichnet – arbeiten regelmäßig für die Versicherung und bewerten Schäden tendenziell niedriger. Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und dokumentiert den Schaden objektiv und vollständig.
Vorteile eines unabhängigen Gutachtens:
- ●Objektive und vollständige Schadensdokumentation
- ●Korrekte Kalkulation der Reparaturkosten
- ●Ermittlung der merkantilen Wertminderung
- ●Berücksichtigung aller Schadenpositionen (Nutzungsausfall, Mietwagen etc.)
- ●Rechtssichere Grundlage für die Schadensregulierung
Wer trägt die Gutachterkosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Sachverständigen. Dieses Recht ist in § 249 BGB verankert. Die Kosten für das Gutachten gehören zum erstattungsfähigen Schaden – Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen. Einzige Ausnahme: Bei Bagatellschäden unter ca. 750 Euro ist kein Gutachten erforderlich, hier genügt ein Kostenvoranschlag.
Ablauf der Gutachtenerstellung
Bei mobicrash Hamburg gestalten wir den Prozess so einfach wie möglich für Sie:
- ●Telefonische Erstberatung – kostenlos und unverbindlich
- ●Terminvereinbarung – zeitnah, auch vor Ort möglich
- ●Fahrzeugbesichtigung und Fotodokumentation
- ●Professionelle Schadenkalkulation
- ●Erstellung des Gutachtens innerhalb von 24 Stunden
- ●Direkte Übermittlung an die gegnerische Versicherung
Mit über 15 Jahren Erfahrung und als DGuSV-Mitglied erstellen wir Gutachten auf höchstem fachlichem Niveau.
Vorsicht vor Versicherungstricks
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Lehnen Sie Angebote wie „Wir schicken unseren Gutachter vorbei" höflich ab und bestehen Sie auf Ihr Recht, einen eigenen Sachverständigen zu wählen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden vollständig und fair reguliert wird.
Kostenlos für Sie
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.
