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Ratgeber

Nutzungsausfall nach Unfall – so sichern Sie sich Ihre Ansprüche

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht oder nicht mehr fahrbereit ist, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Diese Entschädigung ersetzt Ihnen den finanziellen Nachteil, der durch den Ausfall Ihres Fahrzeugs entsteht.

Was ist Nutzungsausfall?

Der Nutzungsausfall ist eine Entschädigungszahlung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können. Er ist eine Alternative zum Mietwagen: Wer keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, erhält stattdessen eine tägliche Entschädigung. Diese wird für jeden Tag berechnet, an dem das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht – also während der Reparaturdauer oder der Beschaffungszeit eines Ersatzfahrzeugs.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um Nutzungsausfall geltend zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind unverschuldet in den Unfall verwickelt
  • Sie haben tatsächlich Nutzungswillen (wollen das Auto nutzen)
  • Sie haben Nutzungsmöglichkeit (besitzen einen Führerschein)
  • Sie nehmen keinen Mietwagen in Anspruch
  • Kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug steht zur Verfügung

Wichtig: Auch bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall – für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer (in der Regel 10–14 Tage).

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird anhand der sogenannten Schwacke-Tabelle oder der Fraunhofer-Tabelle ermittelt. Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 € und 175 € pro Tag.

  • Kleinwagen (z. B. VW Polo): ca. 23–35 € pro Tag
  • Mittelklasse (z. B. VW Golf): ca. 35–50 € pro Tag
  • Oberklasse (z. B. BMW 5er): ca. 59–79 € pro Tag
  • Oberklasse/Luxus (z. B. Mercedes S-Klasse): ca. 79–175 € pro Tag

Die Reparaturdauer wird vom Sachverständigen im Gutachten festgelegt und ist maßgeblich für die Berechnung.

So sichern Sie Ihre Ansprüche

Um Ihre Nutzungsausfallentschädigung zu sichern, sollten Sie:

  • Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen
  • Die Reparaturdauer im Gutachten dokumentieren lassen
  • Den Nutzungsausfall bei der gegnerischen Versicherung geltend machen
  • Bei Ablehnung: anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen

Bei mobicrash Hamburg dokumentieren wir die voraussichtliche Reparaturdauer in jedem Gutachten – eine wichtige Grundlage für Ihren Nutzungsausfallanspruch.

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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

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