Restwert und Wiederbeschaffungswert erklärt
Nach einem Verkehrsunfall begegnen Ihnen im Gutachten zwei zentrale Begriffe: der Restwert und der Wiederbeschaffungswert. Diese Werte sind entscheidend dafür, ob Ihr Fahrzeug repariert wird oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt – und wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- ●Fahrzeugtyp, Modell und Baujahr
- ●Laufleistung und Zustand
- ●Ausstattung und Sonderausstattungen
- ●Regionale Marktlage
- ●Vorschäden und Reparaturhistorie
Der Wiederbeschaffungswert wird vom Sachverständigen anhand aktueller Marktdaten und Bewertungstools ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Händlereinkaufspreis oder dem Neupreis.
Was ist der Restwert?
Der Restwert bezeichnet den Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch hat – also was Sie beim Verkauf des Unfallwagens erzielen können. Der Sachverständige ermittelt den Restwert durch Anfragen bei spezialisierten Restwertbörsen und regionalen Aufkäufern.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu einem überhöhten Restwertangebot drängen. Manche Versicherungen legen unrealistisch hohe Restwertangebote vor, um die Differenz zum Wiederbeschaffungswert – und damit Ihre Entschädigung – zu drücken.
Die Berechnung bei Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Entschädigung berechnet sich dann wie folgt:
- ●Entschädigung = Wiederbeschaffungswert − Restwert
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 8.000 €, Restwert 2.000 € → Entschädigung 6.000 €
Achtung: Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen – die sogenannte 130-Prozent-Regel. Voraussetzung: Sie fahren das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter.
Warum ein unabhängiges Gutachten wichtig ist
Die korrekte Ermittlung von Rest- und Wiederbeschaffungswert ist entscheidend für Ihre Entschädigung. Ein unabhängiger Gutachter wie mobicrash Hamburg arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und stellt sicher, dass beide Werte fair und marktgerecht angesetzt werden. So verhindern Sie finanzielle Nachteile bei der Schadensregulierung.
Kostenlos für Sie
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.
