Schadengutachten vs. Wertgutachten – der Unterschied
Im Bereich der Kfz-Bewertung gibt es verschiedene Gutachtenarten, die jeweils unterschiedliche Zwecke erfüllen. Die beiden häufigsten sind das Schadengutachten und das Wertgutachten. Doch worin genau liegt der Unterschied – und wann benötigen Sie welches?
Das Schadengutachten (Unfallgutachten)
Ein Schadengutachten wird nach einem Verkehrsunfall erstellt und dokumentiert den entstandenen Schaden am Fahrzeug. Es ist die Grundlage für die Schadensregulierung gegenüber der Versicherung.
Inhalte eines Schadengutachtens:
- ●Detaillierte Beschreibung aller Schäden
- ●Fotografische Dokumentation
- ●Kalkulation der Reparaturkosten
- ●Ermittlung der Reparaturdauer
- ●Wiederbeschaffungswert und Restwert
- ●Merkantile Wertminderung
- ●Wertverbesserung (Neu-für-Alt)
Das Schadengutachten wird bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.
Das Wertgutachten (Fahrzeugbewertung)
Ein Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs – unabhängig von einem Unfallschaden. Es wird in verschiedenen Situationen benötigt:
- ●Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs
- ●Versicherungseinstufung (z. B. für Oldtimer)
- ●Steuerliche Zwecke und Vermögensaufstellung
- ●Leasingrückgabe
- ●Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten
- ●Import/Export von Fahrzeugen
Der Sachverständige bewertet dabei den Zustand des Fahrzeugs, die Laufleistung, Ausstattung, Vorschäden und den aktuellen Markt. Das Ergebnis ist ein objektiver, nachvollziehbarer Fahrzeugwert.
Welches Gutachten brauchen Sie?
Die Wahl hängt von Ihrer Situation ab:
- ●Nach einem Unfall → Schadengutachten
- ●Beim Fahrzeugkauf oder -verkauf → Wertgutachten
- ●Für Versicherungszwecke → je nach Fall Schaden- oder Wertgutachten
- ●Für Oldtimer → spezielles Wertgutachten (Kurz- oder Vollgutachten)
Bei mobicrash Hamburg erstellen wir beide Gutachtenarten professionell und zuverlässig. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne, welches Gutachten in Ihrer Situation das richtige ist.
Kostenlos für Sie
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.
