Totalschaden – ab wann lohnt sich die Reparatur nicht mehr?
Der Begriff „Totalschaden" löst bei vielen Autofahrern Unsicherheit aus. Doch nicht jeder Totalschaden bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichem und technischem Totalschaden.
Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder sinnvoll ist – etwa bei einem vollständig deformierten Rahmen.
Der wirtschaftliche Totalschaden ist wesentlich häufiger: Er liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall ist es wirtschaftlich günstiger, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Die 130-Prozent-Regel
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend abgeben. Die Rechtsprechung hat die sogenannte 130-Prozent-Regel etabliert:
- ●Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen
- ●Die Reparatur muss fachgerecht und vollständig durchgeführt werden
- ●Sie müssen das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen
- ●Die Versicherung muss die Reparaturkosten erstatten
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 5.000 € → Reparatur bis 6.500 € möglich
Diese Regel schützt das sogenannte Integritätsinteresse: Ihr Recht, an Ihrem vertrauten Fahrzeug festzuhalten.
Abrechnung bei Totalschaden
Wenn die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswerts liegen, erfolgt die Abrechnung auf Totalschadenbasis:
- ●Entschädigung = Wiederbeschaffungswert − Restwert
- ●Zusätzlich: Abmelde- und Anmeldekosten für das Ersatzfahrzeug
- ●Nutzungsausfallentschädigung für die Wiederbeschaffungsdauer
- ●Eventuell: merkantile Wertminderung (bei neueren Fahrzeugen)
Lassen Sie den Restwert immer von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln – nicht von der gegnerischen Versicherung.
Totalschaden richtig regulieren
Bei mobicrash Hamburg prüfen wir genau, ob ein Totalschaden vorliegt und welche Optionen Sie haben. Wir berechnen Wiederbeschaffungswert und Restwert marktgerecht und beraten Sie, ob eine Reparatur im Rahmen der 130-Prozent-Regel sinnvoll ist. So stellen wir sicher, dass Sie die bestmögliche Entschädigung erhalten.
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