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Ratgeber

Unfallschaden regulieren – Tipps für die Versicherung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall beginnt die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Dieser Prozess kann kompliziert sein – besonders, wenn die Versicherung versucht, den Schaden zu drücken. Mit den richtigen Tipps sichern Sie sich Ihre vollständige Entschädigung.

Schritt 1: Schaden dokumentieren und Gutachten erstellen

Die Grundlage jeder Schadensregulierung ist ein professionelles Gutachten. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, bevor Sie mit der Versicherung verhandeln. Das Gutachten dokumentiert:

  • Alle Schäden am Fahrzeug mit Fotos
  • Reparaturkosten und Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Merkantile Wertminderung
  • Vorschäden (sofern vorhanden)

Ohne Gutachten haben Sie gegenüber der Versicherung eine deutlich schwächere Verhandlungsposition.

Schritt 2: Alle Ansprüche kennen und geltend machen

Viele Geschädigte wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen. Neben den Reparaturkosten können Sie folgende Positionen geltend machen:

  • Merkantile Wertminderung (bei Fahrzeugen unter ca. 5 Jahren oder 100.000 km)
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
  • Kostenpauschale (ca. 25–30 €) für Porto, Telefon etc.
  • Schmerzensgeld bei Personenschäden
  • Anwaltskosten (werden von der Gegenseite erstattet)

Vergessen Sie keine Position – jeder berechtigte Anspruch steht Ihnen zu.

Schritt 3: Versicherungstricks erkennen

Versicherungen setzen verschiedene Taktiken ein, um die Entschädigung zu minimieren:

  • Eigenen Gutachter schicken: Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren
  • Schnelles Regulierungsangebot: Oft deutlich unter dem tatsächlichen Schaden – nehmen Sie es nicht vorschnell an
  • Restwert hochrechnen: Durch überhöhte Restwertangebote wird Ihre Entschädigung gedrückt
  • Mietwagenkosten kürzen: Versicherungen verweisen auf günstigere Anbieter – Sie haben Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen
  • Wertminderung ablehnen: Wird häufig pauschal abgelehnt, obwohl ein Anspruch besteht

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und holen Sie im Zweifel anwaltliche Beratung ein.

Fiktive vs. konkrete Abrechnung

Sie haben die Wahl zwischen zwei Abrechnungsarten:

Konkrete Abrechnung: Sie lassen das Fahrzeug reparieren und reichen die Werkstattrechnung ein. Die Versicherung erstattet die tatsächlichen Kosten.

Fiktive Abrechnung: Sie rechnen auf Basis des Gutachtens ab, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie erhalten die kalkulierten Netto-Reparaturkosten. Diese Option steht Ihnen frei – die Versicherung darf sie nicht ablehnen.

Professionelle Unterstützung bei mobicrash

Bei mobicrash Hamburg unterstützen wir Sie nicht nur mit einem professionellen Gutachten, sondern beraten Sie auch zum Ablauf der Schadensregulierung. Wir kennen die Taktiken der Versicherungen und helfen Ihnen, Ihre vollständige Entschädigung zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Kostenlos für Sie

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

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Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.