Fiktive Abrechnung nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Sie haben die Möglichkeit, den im Gutachten ermittelten Reparaturbetrag als Geld von der gegnerischen Versicherung einzufordern – die sogenannte fiktive Abrechnung. Diese Option kann finanziell sehr attraktiv sein.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie die Reparatur an Ihrem Fahrzeug nicht durchführen. Stattdessen rechnen Sie auf Basis des Schadengutachtens den Netto-Reparaturbetrag (ohne Mehrwertsteuer) mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie erhalten den Geldbetrag und entscheiden selbst, was Sie damit machen – ob Sie günstiger reparieren lassen, teilweise reparieren oder das Geld für andere Zwecke verwenden.
Die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten erhalten Sie bei der fiktiven Abrechnung allerdings nicht – diese wird nur erstattet, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt und per Rechnung nachgewiesen wird. Der Unterschied kann je nach Schadenhöhe mehrere hundert Euro ausmachen.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung lohnt sich in verschiedenen Situationen:
- ●Ältere Fahrzeuge: Wenn Ihr Fahrzeug schon einige Jahre alt ist und optische Mängel weniger stören, können Sie den Betrag einstecken, ohne zu reparieren.
- ●Kleinere Schäden: Bei rein kosmetischen Schäden wie Kratzern oder kleinen Dellen ist eine Reparatur nicht immer nötig.
- ●Eigenreparatur: Wenn Sie handwerklich begabt sind oder eine günstigere Werkstatt kennen, können Sie die Differenz für sich behalten.
- ●Fahrzeugverkauf geplant: Wenn Sie das Fahrzeug ohnehin bald verkaufen wollen, kann die fiktive Abrechnung sinnvoller sein.
Weniger sinnvoll ist die fiktive Abrechnung bei neueren Fahrzeugen, bei denen ein unreparierter Unfallschaden den Wiederverkaufswert stark mindern würde.
Wichtige Regeln bei der fiktiven Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- ●Netto statt brutto: Sie erhalten nur den Nettobetrag (ohne 19% MwSt.). Die MwSt. wird erst bei tatsächlich durchgeführter Reparatur erstattet.
- ●Kein Anspruch auf Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt, wenn die Versicherung nachweist, dass eine gleichwertige, günstigere Werkstatt in Ihrer Nähe existiert (BGH-Rechtsprechung).
- ●Wertminderung wird zusätzlich gezahlt – auch bei fiktiver Abrechnung.
- ●Nutzungsausfall wird in der Regel nicht gewährt, wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen.
Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um die für Sie günstigste Abrechnungsmethode zu wählen.
Voraussetzung: Ein professionelles Gutachten
Die Grundlage für eine fiktive Abrechnung ist immer ein professionelles Schadengutachten, das die Reparaturkosten detailliert und nachvollziehbar auflistet. Ohne Gutachten können Sie keine fiktive Abrechnung durchführen.
Bei mobicrash Hamburg erstellen wir Ihr Schadengutachten bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos. Wir beraten Sie ehrlich, ob in Ihrem Fall die fiktive Abrechnung oder eine Reparatur die bessere Wahl ist. Rufen Sie uns an unter 040-60003469 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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