Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Absicherung für jeden Fahrzeughalter in Deutschland. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden.
Gesetzliche Pflicht und Deckungssummen
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) obligatorisch. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen:
- ●7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- ●1,22 Millionen Euro für Sachschäden
- ●50.000 Euro für Vermögensschäden
Die meisten Versicherer bieten jedoch deutlich höhere Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro pauschal an. Wir empfehlen eine möglichst hohe Deckungssumme, da die Kosten bei schweren Unfällen schnell die Mindestbeträge übersteigen können.
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)
Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt maßgeblich die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger wird Ihre Versicherung:
- ●SF-Klasse 0: Fahranfänger – ca. 100% Beitragssatz
- ●SF-Klasse 1: Ein Jahr unfallfrei – ca. 85% Beitragssatz
- ●SF-Klasse 10: Zehn Jahre unfallfrei – ca. 29% Beitragssatz
- ●SF-Klasse 35+: Über 35 Jahre unfallfrei – ca. 20% Beitragssatz
Nach einem Unfall werden Sie in der Regel um mehrere SF-Klassen zurückgestuft. Daher kann es sich bei kleineren Schäden lohnen, den Schaden selbst zu bezahlen, um die günstige Einstufung zu behalten.
Was ist bei einem Unfall zu beachten?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie folgende Schritte beachten:
- ●Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten
- ●Polizei rufen (bei Personenschäden Pflicht)
- ●Unfallbeteiligte Daten austauschen (Name, Versicherung, Kennzeichen)
- ●Fotos von der Unfallstelle und den Schäden machen
- ●Den Unfall innerhalb einer Woche der Versicherung melden
- ●Bei unverschuldetem Unfall: Einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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