Kostenvoranschlag vs. Gutachten
Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte oft vor der Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag oder brauche ich ein vollständiges Gutachten? Beide Dokumente haben unterschiedliche Funktionen und Einsatzbereiche. Die richtige Wahl kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Der Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten durch eine Werkstatt:
- ●Listet die sichtbaren Schäden und deren Reparaturkosten auf
- ●Wird in der Regel von einer Kfz-Werkstatt erstellt
- ●Berücksichtigt keine versteckten oder verdeckten Schäden
- ●Enthält keine Wertminderung
- ●Enthält keinen Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert
- ●Ist in der Regel kostenlos oder günstiger als ein Gutachten
Ein Kostenvoranschlag eignet sich nur bei kleineren Schäden (unter 750 Euro) ohne Verdacht auf verdeckte Beschädigungen.
Das Schadensgutachten
Ein Schadensgutachten ist eine umfassende, sachverständige Bewertung des Fahrzeugschadens:
- ●Dokumentiert alle sichtbaren und verdeckten Schäden
- ●Berechnet die vollständigen Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- ●Beziffert die merkantile Wertminderung
- ●Ermittelt Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden
- ●Gibt die voraussichtliche Reparaturdauer an
- ●Berücksichtigt Nutzungsausfallentschädigung
- ●Dokumentiert eventuelle Vorschäden
Das Gutachten ist ein rechtlich anerkanntes Beweismittel, das vor Gericht Bestand hat.
Wann welches Dokument?
Die Entscheidung richtet sich nach der Schadenshöhe und den Umständen:
- ●Schaden unter 750 Euro (Bagatellschaden): Kostenvoranschlag reicht aus
- ●Schaden über 750 Euro: Gutachten empfohlen
- ●Unklare Schuldfrage: Immer Gutachten
- ●Verdacht auf verdeckte Schäden: Immer Gutachten
- ●Neueres Fahrzeug mit Wertminderungsanspruch: Immer Gutachten
- ●Möglicher Totalschaden: Immer Gutachten
Im Zweifel ist ein Gutachten die sicherere Wahl. Es kostet Sie als unverschuldeter Geschädigter nichts, da die gegnerische Versicherung die Kosten trägt. Wir bei mobicrash beraten Sie gerne, welches Dokument in Ihrem Fall das richtige ist.
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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