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Wissenswertes

Mietwagen nach einem Unfall

Ist Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit oder in der Werkstatt, haben Sie Anspruch auf Ersatzmobilität. Die Kosten für einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Doch Versicherungen versuchen häufig, diesen Anspruch zu begrenzen.

Ihr Anspruch auf einen Mietwagen

Als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben Sie folgende Rechte:

  • Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur
  • Der Mietwagen muss dem eigenen Fahrzeug vergleichbar sein (gleiche Klasse)
  • Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung
  • Sie dürfen den Mietwagenverleih frei wählen
  • Bei Totalschaden: Mietwagen für die Dauer der Wiederbeschaffung (ca. 14 Tage)

Beachten Sie: Sie müssen einen Mietwagen eine Klasse niedriger nehmen als Ihr eigenes Fahrzeug, da Sie Eigenkosten (Kraftstoff, Verschleiß) sparen. Dies wird als Vorteilsausgleich bezeichnet.

Nutzungsausfallentschädigung als Alternative

Statt eines Mietwagens können Sie auch eine Nutzungsausfallentschädigung wählen:

  • Täglicher Geldbetrag für jeden Tag ohne Fahrzeug
  • Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Ausstattung (ca. 23–175 Euro pro Tag)
  • Wird nach der Nutzungsausfallentschädigungstabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch berechnet
  • Kein Nachweis der tatsächlichen Nutzung erforderlich

Die Nutzungsausfallentschädigung ist sinnvoll, wenn Sie ein Zweitfahrzeug haben oder den Mietwagen nicht benötigen. Der Betrag wird netto ausgezahlt und ist in der Regel niedriger als die Mietwagenkosten.

Typische Streitpunkte mit der Versicherung

Versicherungen versuchen häufig, die Mietwagenkosten zu kürzen:

  • Verweis auf günstigere Anbieter oder den sogenannten Schwacke-Mietpreisspiegel
  • Kürzung der Mietdauer (Behauptung, die Reparatur dauere kürzer)
  • Ablehnung der Fahrzeugklasse (Verweis auf kleineres Fahrzeug)
  • Forderung nach Eigenersparnisabzug über das übliche Maß hinaus

Ein unabhängiges Gutachten mit klarer Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer schützt Sie vor ungerechtfertigten Kürzungen. Bei mobicrash Hamburg dokumentieren wir die Reparaturdauer in jedem Gutachten, sodass Sie eine klare Grundlage für Ihren Mietwagenanspruch haben.

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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

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