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Wissenswertes

Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht oder ein Totalschaden vorliegt, können Sie für die Zeit ohne Auto eine Entschädigung verlangen. Dieser Anspruch wird als Nutzungsausfallentschädigung bezeichnet und ist ein eigenständiger Schadensposten, der zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet wird.

Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen können. Sie steht Ihnen als Alternative zum Mietwagen zu. Das bedeutet: Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, erhalten Sie stattdessen einen täglichen Geldbetrag als Entschädigung.

Der Vorteil gegenüber dem Mietwagen: Sie erhalten den Betrag bar ausgezahlt und können frei darüber verfügen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie überbrücken können – zum Beispiel durch ein Zweitauto, öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften.

Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet?

Die Höhe der täglichen Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und wird anhand der sogenannten Schwacke-Tabelle oder Fraunhofer-Tabelle bestimmt. Die Fahrzeuge werden in Gruppen eingeteilt – je nach Neupreis und Ausstattung.

Die täglichen Sätze reichen von ca. 23 Euro für einen Kleinwagen bis über 175 Euro für Oberklassefahrzeuge. Multipliziert mit der Anzahl der Ausfalltage ergibt sich Ihr Gesamtanspruch.

Die Ausfallzeit umfasst bei einer Reparatur die tatsächliche Reparaturdauer plus einen angemessenen Zeitraum für die Beauftragung der Werkstatt. Bei einem Totalschaden wird eine Wiederbeschaffungsdauer von üblicherweise 10 bis 14 Tagen angesetzt.

Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:

  • Mietwagen: Sie haben sofort ein Ersatzfahrzeug und sind mobil. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Allerdings muss der Mietwagen in einer vergleichbaren Klasse gewählt werden.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Sie erhalten einen Geldbetrag bar ausgezahlt. Das ist finanziell oft vorteilhafter, setzt aber voraus, dass Sie überbrücken können.

Wichtig: Sie können nicht beides gleichzeitig beanspruchen. Entscheiden Sie sich für den Mietwagen, entfällt der Nutzungsausfall und umgekehrt. Wir beraten Sie gerne, welche Option in Ihrem Fall sinnvoller ist.

So machen Sie den Anspruch geltend

Die Nutzungsausfallentschädigung wird im Rahmen des Unfallgutachtens berechnet. Unser Sachverständiger ermittelt die Fahrzeuggruppe und die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Diese Daten fließen direkt in Ihr Gutachten ein.

Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den Nutzungsausfall zu erstatten. Dennoch versuchen Versicherungen häufig, die Ausfallzeit zu kürzen oder eine niedrigere Fahrzeuggruppe anzusetzen. Mit einem professionellen Gutachten von mobicrash Hamburg und der Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sichern Sie sich den vollen Anspruch. Kontaktieren Sie uns unter 040-60003469.

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