Unfall? Rufen Sie uns sofort an: 040 – 6000 34 69
Zurück zur Übersicht
Wissenswertes

Sicherheitsabstand im Straßenverkehr

Zu geringer Sicherheitsabstand ist eine der häufigsten Unfallursachen in Deutschland. Auffahrunfälle machen etwa ein Drittel aller Verkehrsunfälle aus. Die Einhaltung des richtigen Abstands gibt Ihnen die nötige Reaktionszeit und kann schwere Unfälle verhindern.

Gesetzliche Regelung und Faustformeln

Der Sicherheitsabstand ist in § 4 StVO geregelt. Es gelten folgende Faustregeln:

  • Innerorts: ca. 1 Sekunde Abstand (15 Meter bei 50 km/h)
  • Außerorts: mindestens halber Tachowert in Metern (bei 100 km/h = 50 Meter)
  • Autobahn: mindestens halber Tachowert in Metern (bei 130 km/h = 65 Meter)
  • Bei schlechter Sicht oder Nässe: Abstand verdoppeln

Eine einfache Methode zur Kontrolle: Fixieren Sie einen Punkt am Straßenrand. Wenn das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert, zählen Sie die Sekunden bis Sie selbst diesen Punkt erreichen.

Bußgelder bei Abstandsverstößen

Die Strafen für zu geringen Abstand richten sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Ausmaß der Unterschreitung:

  • Unter 80 km/h mit zu geringem Abstand: 25 Euro
  • Über 80 km/h, weniger als 5/10 des halben Tachowerts: 75 Euro, 1 Punkt
  • Über 80 km/h, weniger als 3/10 des halben Tachowerts: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Über 130 km/h, weniger als 2/10 des halben Tachowerts: 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • Über 130 km/h, weniger als 1/10 des halben Tachowerts: 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Abstandsverstöße und Unfallschuld

Bei einem Auffahrunfall gilt zunächst der sogenannte Anscheinsbeweis:

  • Der Auffahrende wird in der Regel als Verursacher angesehen
  • Er muss beweisen, dass er nicht schuld war (z.B. grundloses Bremsen des Vordermanns)
  • Dashcam-Aufnahmen können als Beweis dienen, sind aber nicht immer verwertbar

Auch wenn Sie nicht schuld sind: Ein unabhängiges Unfallgutachten dokumentiert den Schadenshergang und stärkt Ihre Position bei der Schadensregulierung.

Interesse geweckt?

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von unseren Kfz-Sachverständigen in Hamburg beraten.

Jetzt anfragen

Kostenlos für Sie

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.