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Wissenswertes

Totalschaden – Was Betroffene wissen müssen

Ein Totalschaden ist für jeden Fahrzeugbesitzer ein Schock. Doch „Totalschaden“ bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Fahrzeug völlig zerstört ist. In den meisten Fällen handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem eine Reparatur zwar möglich, aber unwirtschaftlich wäre. Hier erfahren Sie alles, was Sie in dieser Situation wissen müssen.

Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug so schwer beschädigt ist, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist – etwa nach einem schweren Frontalzusammenstoß mit massiver Verformung der Fahrgastzelle. Dieser Fall ist relativ selten.

Deutlich häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden: Hier übersteigen die Reparaturkosten den sogenannten Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. Das Fahrzeug könnte zwar repariert werden, doch es lohnt sich wirtschaftlich nicht. In diesem Fall erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Wichtig zu wissen: Es gibt die sogenannte 130-Prozent-Regel. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent übersteigen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen – vorausgesetzt, Sie nutzen es anschließend mindestens sechs Monate weiter. Lassen Sie sich dazu unbedingt von einem unabhängigen Gutachter beraten.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen – mit ähnlichem Alter, gleicher Laufleistung und vergleichbarer Ausstattung. Dieser Wert wird von Ihrem Sachverständigen anhand aktueller Marktdaten ermittelt.

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch wert ist. Dieser Wert wird über die Restwertbörse ermittelt, an der Aufkäufer bundesweit verbindliche Gebote abgeben.

Ihre Entschädigung berechnet sich wie folgt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt den Betrag, den die gegnerische Versicherung Ihnen zahlen muss. Je genauer beide Werte ermittelt werden, desto besser für Sie – deshalb ist ein unabhängiges Gutachten so wichtig.

Ihre Rechte bei einem Totalschaden

Bei einem Totalschaden nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche zu:

  • Erstattung der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Wiederbeschaffung (in der Regel 10–14 Tage)
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten für das Ersatzfahrzeug
  • Unkostenpauschale (in der Regel 25–30 Euro)
  • Gutachterkosten (trägt die gegnerische Versicherung)
  • Anwaltskosten (trägt die gegnerische Versicherung)

Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug an den Aufkäufer mit dem höchsten Gebot aus der Restwertbörse zu verkaufen. Sie können es behalten, privat verkaufen oder verschrotten lassen.

Was Sie bei einem Totalschaden tun sollten

Lassen Sie den Schaden unbedingt von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten – nicht vom Gutachter der gegnerischen Versicherung. Akzeptieren Sie kein Angebot der Versicherung, bevor Ihr eigenes Gutachten vorliegt. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um alle Ansprüche vollständig geltend zu machen.

Bei mobicrash Hamburg erstellen wir Ihr Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall kostenlos. Der Wiederbeschaffungswert und Restwert werden fair und transparent über das DAT/SilverDAT-System ermittelt. Zusätzlich vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht – ebenfalls kostenlos. Rufen Sie uns an unter 040-60003469.

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