Unabhängiger Gutachter vs. Versicherungsgutachter
Nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen als Geschädigter die freie Wahl des Gutachters zu. Doch viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass der Gutachter, den die Versicherung vorschlägt, in deren Interesse arbeitet. Die Wahl eines unabhängigen Gutachters kann den Unterschied von mehreren tausend Euro bei Ihrer Entschädigung ausmachen.
Was ist ein unabhängiger Gutachter?
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet ausschließlich im Interesse des Auftraggebers – also in Ihrem Interesse als Geschädigter:
- ●Keine vertragliche Bindung an Versicherungen
- ●Objektive und faire Schadenskalkulation
- ●Berücksichtigung aller relevanten Schadenspositionen
- ●Neutrale Bewertung der Wertminderung
- ●Unabhängige Feststellung der Reparaturdauer
Bei mobicrash Hamburg sind wir als DGuSV-Mitglied und DAT-zertifizierter Sachverständiger Ihrem Interesse verpflichtet – nicht dem einer Versicherung.
Versicherungsgutachter – im Interesse der Versicherung
Ein Versicherungsgutachter (auch Hausgutachter genannt) wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Das führt typischerweise zu:
- ●Niedrigere Kalkulation der Reparaturkosten (durchschnittlich 15–30% weniger)
- ●Geringere oder keine Wertminderung
- ●Kürzere veranschlagte Reparaturdauer
- ●Großzügigere Auslegung von Vorschäden
- ●Empfehlung günstigerer Reparaturmethoden
Studien zeigen, dass Versicherungsgutachten im Durchschnitt deutlich niedrigere Schadensbeträge ausweisen als unabhängige Gutachten. Der Unterschied kann bei größeren Schäden mehrere tausend Euro betragen.
Ihr Recht auf freie Gutachterwahl
Das Recht auf freie Gutachterwahl ist durch die Rechtsprechung des BGH mehrfach bestätigt worden:
- ●Sie als Geschädigter bestimmen, wer das Gutachten erstellt
- ●Die Kosten des unabhängigen Gutachtens trägt die gegnerische Versicherung
- ●Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter aufdrängen
- ●Auch wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat, können Sie ein Zweitgutachten in Auftrag geben
Lassen Sie sich nicht von der Versicherung einreden, dass deren Gutachter ausreichend sei. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen – es kostet Sie als Geschädigter nichts.
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.
