Unfallgutachten – Warum es unverzichtbar ist
Nach einem Verkehrsunfall stellt ein Unfallgutachten die zentrale Grundlage für die Schadensregulierung dar. Es dokumentiert den Fahrzeugzustand, beziffert die Reparaturkosten und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Als zertifizierter Kfz-Gutachter in Hamburg erstellen wir seit über 15 Jahren unabhängige Unfallgutachten.
Was enthält ein Unfallgutachten?
Ein vollständiges Unfallgutachten umfasst folgende Bestandteile:
- ●Fahrzeugidentifikation (Typ, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung)
- ●Detaillierte Schadensbeschreibung mit Fotos
- ●Kalkulation der Reparaturkosten (Arbeitszeit, Ersatzteile, Lackierung)
- ●Reparaturdauer in Arbeitstagen
- ●Wiederbeschaffungswert und Restwert
- ●Merkantile Wertminderung
- ●Wertverbesserung (Neu-für-Alt-Abzüge)
- ●Vorschadensbeurteilung
Jeder dieser Punkte ist wichtig für eine korrekte und vollständige Schadensregulierung. Fehlt ein Punkt, kann die Versicherung Kürzungen vornehmen.
Wann brauchen Sie ein Gutachten?
Ein Unfallgutachten ist in folgenden Situationen sinnvoll oder notwendig:
- ●Bei allen unverschuldeten Unfällen mit Reparaturkosten über 750 Euro (Bagatellgrenze)
- ●Wenn die Schuldfrage unklar ist
- ●Bei Verdacht auf verdeckte Schäden (z.B. nach Heckaufprall)
- ●Für die Durchsetzung der Wertminderung
- ●Bei wirtschaftlichem Totalschaden zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
- ●Zur Beweissicherung bei strittigen Fällen
Unterhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber hinaus sollten Sie stets ein vollständiges Gutachten erstellen lassen.
Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten eines Unfallgutachtens richten sich nach der Schadenshöhe und werden nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) oder BVSK-Honorartabelle berechnet:
- ●Bei unverschuldetem Unfall: Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung
- ●Bei Teilschuld: Anteilige Kostenübernahme
- ●Bei Eigenverschulden: Die Kosten tragen Sie selbst (ggf. über Vollkasko)
Bei mobicrash Hamburg ist die Erstberatung immer kostenlos. Wir informieren Sie transparent über alle anfallenden Kosten, bevor wir mit dem Gutachten beginnen.
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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