Wann brauchen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt?
Nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldbescheid stellt sich oft die Frage: Brauche ich einen Anwalt? In vielen Fällen lohnt sich die anwaltliche Vertretung, denn ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt kennt die Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder Bußgelder anzufechten.
Wann ist ein Anwalt sinnvoll?
In folgenden Situationen sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen:
- ●Bei unverschuldetem Unfall: Durchsetzung aller Schadenersatzansprüche
- ●Bei strittiger Schuldfrage: Klärung der Haftungsverteilung
- ●Bei Bußgeldbescheid mit Punkten oder Fahrverbot: Möglichkeit des Einspruchs
- ●Bei drohendem Führerscheinentzug: Verteidigung gegen die Entziehung
- ●Bei Personenschäden: Geltendmachung von Schmerzensgeld
- ●Wenn die Versicherung nicht oder zu wenig zahlt: Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Besonders wenn ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug droht, kann ein erfahrener Anwalt oft Alternativen aufzeigen oder Verfahrensfehler finden.
Kostenübernahme bei Unfällen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall tragen nicht Sie die Anwaltskosten:
- ●Die Kosten des Anwalts übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung
- ●Dies gilt auch für die Kosten des Kfz-Gutachters
- ●Eine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht zwingend erforderlich
- ●Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig aufgeteilt
Auch ohne Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen bei unverschuldetem Unfall keine Anwaltskosten. Die gegnerische Versicherung muss alle notwendigen Kosten der Schadensregulierung übernehmen.
Zusammenarbeit mit dem Kfz-Gutachter
Anwalt und Kfz-Gutachter arbeiten bei der Schadensregulierung Hand in Hand:
- ●Der Gutachter dokumentiert den technischen Schaden und kalkuliert die Kosten
- ●Der Anwalt setzt die Ansprüche rechtlich durch
- ●Gemeinsam wird die Versicherung zur vollständigen Regulierung bewegt
Bei mobicrash Hamburg arbeiten wir eng mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten in Hamburg zusammen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Anwalt, der Ihre Interessen vertritt. Sprechen Sie uns einfach bei der Gutachtenerstattung an.
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.
