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Wissenswertes

Verkehrsrecht und Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog ist das zentrale Regelwerk für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Er legt fest, welche Strafen für welche Verstöße verhängt werden. Mit der letzten großen Reform wurden viele Bußgelder deutlich erhöht. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die Bußgelder für zu schnelles Fahren innerorts und außerorts:

  • Innerorts:
  • Bis 10 km/h zu schnell: 30 Euro
  • 11–15 km/h: 50 Euro
  • 16–20 km/h: 70 Euro
  • 21–25 km/h: 115 Euro, 1 Punkt
  • 26–30 km/h: 180 Euro, 1 Punkt, (1 Monat Fahrverbot)
  • 31–40 km/h: 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h: 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Über 50 km/h: 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • Außerorts gelten etwas niedrigere Bußgelder, die Punktefolgen sind aber identisch.

Weitere wichtige Verstöße

Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es zahlreiche weitere Bußgeldtatbestände:

  • Handy am Steuer: 100 Euro, 1 Punkt (mit Gefährdung: 150 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
  • Rotlichtverstoß: 90 Euro, 1 Punkt (bei über 1 Sekunde: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot)
  • Falschparken: 10–110 Euro (mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen: bis 100 Euro, 1 Punkt)
  • Nicht angeschnallt: 30 Euro
  • Kind nicht gesichert: 60 Euro, 1 Punkt
  • Rettungsgasse nicht gebildet: 200–320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Punkte in Flensburg

Das Fahreignungsregister in Flensburg funktioniert nach einem Stufensystem:

  • 1–3 Punkte: Vormerkung (keine Maßnahme)
  • 4–5 Punkte: Ermahnung
  • 6–7 Punkte: Verwarnung
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Punkte verfallen nach festgelegten Tilgungsfristen:

  • Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): Nach 2,5 Jahren
  • Schwere Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte): Nach 5 Jahren
  • Straftaten (3 Punkte): Nach 10 Jahren

Die Tilgungsfristen laufen unabhängig voneinander – neue Punkte verlängern alte Fristen nicht mehr.

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