Versicherungstricks erkennen und abwehren
Nach einem Verkehrsunfall sind Versicherungen bestrebt, die Kosten der Schadensregulierung so gering wie möglich zu halten. Dazu setzen sie verschiedene Strategien ein, die für Laien oft schwer zu durchschauen sind. Als unabhängiger Kfz-Gutachter in Hamburg kennen wir diese Methoden und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Gutachter der Gegenseite
Einer der häufigsten Tricks ist das Angebot, einen eigenen Gutachter zu schicken. Die Versicherung der Gegenseite ruft Sie kurz nach dem Unfall an und bietet an, alles zu regeln – inklusive Gutachter. Was freundlich klingt, dient ihren eigenen Interessen:
- ●Der Versicherungsgutachter kalkuliert die Reparaturkosten tendenziell niedriger
- ●Wertminderung wird oft nicht oder zu niedrig angesetzt
- ●Vorschäden werden großzügig ausgelegt
- ●Die Reparaturdauer wird verkürzt dargestellt
Ihr Recht: Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Gutachter selbst wählen. Die Kosten trägt immer die gegnerische Versicherung. Bestehen Sie auf einem unabhängigen Gutachter.
Kürzungen bei den Reparaturkosten
Versicherungen kürzen regelmäßig die Reparaturkosten mit verschiedenen Begründungen:
- ●Verweis auf günstigere Werkstätten statt Fachwerkstatt
- ●Ablehnung von Originalersatzteilen zugunsten von Nachbauteilen
- ●Streichung von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten
- ●Kürzung der Lackierkosten
Bei einem Fahrzeugalter unter drei Jahren haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt mit Originalteilen. Auch bei älteren Fahrzeugen sind Kürzungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ein unabhängiges Gutachten schützt Sie vor unberechtigten Kürzungen.
Druck und Zeitlimits
Versicherungen setzen oft auf Zeitdruck und psychologische Taktiken:
- ●Schnelle Abfindungsangebote kurz nach dem Unfall
- ●Formulierungen wie "großzügiges Angebot" oder "letzte Chance"
- ●Hinweis auf angeblich drohende Verjährung
- ●Androhung, die Schuldfrage neu zu prüfen
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens. Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Ansprüche sorgfältig zu prüfen und durchzusetzen.
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Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
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