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Wissenswertes

Wertminderung nach Unfall

Ein Fahrzeug verliert nach einem Unfall an Marktwert, selbst wenn es fachgerecht repariert wurde. Diese sogenannte merkantile Wertminderung steht Ihnen als Geschädigtem zusätzlich zu den Reparaturkosten zu. Versicherungen versuchen häufig, diesen Anspruch zu ignorieren oder zu minimieren. Ein unabhängiges Gutachten ist hier entscheidend.

Was ist merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung beschreibt den Minderwert eines Fahrzeugs, der trotz ordnungsgemäßer Reparatur verbleibt:

  • Ein Unfallfahrzeug erzielt beim Verkauf einen geringeren Preis als ein unfallfreies Fahrzeug
  • Der Minderwert entsteht durch das Misstrauen potenzieller Käufer
  • Der Anspruch ist durch die Rechtsprechung des BGH anerkannt
  • Er besteht unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug verkaufen möchten

Die Wertminderung wird als Geldbetrag ausgezahlt und steht Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten zu.

Berechnung der Wertminderung

Es gibt verschiedene anerkannte Berechnungsmethoden:

  • Methode nach Ruhkopf/Sahm: Prozentsatz der Reparaturkosten und des Wiederbeschaffungswerts
  • Methode nach Halbgewachs: Berücksichtigt die Schwere des Schadens stärker
  • Marktbezogene Methode (BVSK): Orientiert sich am tatsächlichen Marktwertunterschied

Die Höhe der Wertminderung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Alter und Laufleistung des Fahrzeugs
  • Art und Schwere des Schadens
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Ob tragende Teile betroffen sind
  • Vorherige Unfallhistorie des Fahrzeugs

Bei neueren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung kann die Wertminderung mehrere tausend Euro betragen.

Anspruch durchsetzen

Um Ihren Wertminderungsanspruch erfolgreich durchzusetzen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Ein unabhängiges Gutachten mit expliziter Wertminderungsberechnung erstellen lassen
  • Die Wertminderung zusammen mit den Reparaturkosten bei der Versicherung geltend machen
  • Das erste Angebot der Versicherung nicht vorschnell akzeptieren
  • Bei Ablehnung durch die Versicherung einen Rechtsanwalt einschalten

Ein Anspruch auf Wertminderung besteht grundsätzlich bei Fahrzeugen, sofern der Schaden nicht nur geringfügig ist und das Fahrzeug noch einen nennenswerten Restwert hat. Als Faustregel gilt: Bei Fahrzeugen bis ca. 5 Jahre und nicht mehr als 100.000 km Laufleistung ist ein Wertminderungsanspruch in der Regel gegeben.

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