Unfall? Rufen Sie uns sofort an: 040 – 6000 34 69
Zurück zur Übersicht
Wissenswertes

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Jeder Bußgeldbescheid kann angefochten werden. Die Erfolgsquote bei Einsprüchen liegt je nach Art des Verstoßes bei 30 bis 50 Prozent. Insbesondere bei Messfehlern, Verfahrensfehlern oder fehlerhafter Zustellung bestehen gute Chancen. Wichtig ist, die Frist von zwei Wochen nach Zustellung einzuhalten.

Gründe für einen erfolgreichen Einspruch

Es gibt zahlreiche Gründe, die einen Einspruch erfolgversprechend machen:

  • Messfehler: Blitzer war nicht korrekt geeicht oder aufgestellt
  • Verfahrensfehler: Fehlende Unterschrift, falsche Rechtsbehelfsbelehrung
  • Fahrerfrage: Auf dem Blitzerfoto ist der Fahrer nicht eindeutig erkennbar
  • Zustellungsfehler: Bescheid wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt
  • Beschilderungsfehler: Verkehrszeichen war verdeckt oder fehlerhaft aufgestellt
  • Verjährung: Der Verstoß liegt mehr als drei Monate zurück (bei Ordnungswidrigkeiten)

Besonders bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es häufig technische Mängel, die einen Einspruch rechtfertigen.

Fristen und Ablauf

Der Einspruch muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen:

  • Frist: 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids
  • Form: Schriftlich bei der zuständigen Behörde (steht im Bescheid)
  • Inhalt: Es genügt zunächst die Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird
  • Begründung: Kann nachgereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich

Nach dem Einspruch prüft die Behörde erneut. Hält sie den Bescheid aufrecht, wird die Sache an das Amtsgericht abgegeben. Dort findet dann eine mündliche Verhandlung statt.

Kosten und Risiken

Ein Einspruch ist nicht ohne Risiko:

  • Ohne Anwalt: Keine zusätzlichen Kosten bei Einspruch bei der Behörde
  • Mit Anwalt: Anwaltskosten fallen an (ca. 300–800 Euro je nach Aufwand)
  • Gerichtsverhandlung: Gerichtskosten kommen hinzu
  • Risiko: Das Gericht kann die Strafe auch erhöhen

Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Ohne Rechtsschutz sollten Sie die Kosten dem möglichen Nutzen gegenüberstellen, insbesondere wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen.

Interesse geweckt?

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von unseren Kfz-Sachverständigen in Hamburg beraten.

Jetzt anfragen

Kostenlos für Sie

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.