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Totalschaden in Hamburg – Was jetzt wichtig ist

Ein Totalschaden nach einem Verkehrsunfall ist für jeden Autofahrer ein Schock. Doch gerade jetzt ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen. mobicrash Hamburg steht Ihnen als unabhängiger Kfz-Sachverständiger zur Seite und sorgt dafür, dass Sie den maximalen Schadensersatz erhalten.

DGuSV-Mitglied & DAT-zertifiziert
24h Gutachtenerstellung
Hamburg-Sasel, Saseler Bogen 3b
Kostenlos für unverschuldete Geschädigte

Wirtschaftlicher Totalschaden vs. technischer Totalschaden

Es gibt zwei Arten von Totalschaden. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann – etwa nach einem schweren Aufprall mit massiver Verformung der Karosserie. Dieser Fall ist relativ selten.

Deutlich häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden: Dabei übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs. In diesem Fall erhalten Sie von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Die korrekte Ermittlung beider Werte ist entscheidend für Ihren Schadensersatz – und genau hier kommt mobicrash ins Spiel.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben – also ein Fahrzeug mit vergleichbarem Alter, gleicher Laufleistung und ähnlicher Ausstattung. Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand noch wert ist.

Beide Werte ermitteln wir mit dem DAT/SilverDAT-System auf Basis aktueller Marktdaten. Für den Restwert nutzen wir die DAT-Restwertbörse, an der hunderte Aufkäufer bundesweit verbindliche Gebote abgeben. So stellen wir sicher, dass der Restwert nicht zu hoch angesetzt wird – denn je niedriger der Restwert, desto höher Ihre Erstattung.

Ihre Rechte bei einem Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden haben Sie als Geschädigter umfangreiche Ansprüche. Die gegnerische Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstatten. Zusätzlich stehen Ihnen Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug, Abschleppkosten, Ab- und Anmeldekosten für das Ersatzfahrzeug und eine Unkostenpauschale zu.

Wichtig zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug zum im Gutachten ermittelten Restwert zu verkaufen. Wenn Sie einen höheren Preis erzielen, bleibt dieser Mehrerlös bei Ihnen. Mit unserer kostenlosen Fachanwalts-Vermittlung sorgen wir dafür, dass all Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.

Totalschaden – So hilft mobicrash Hamburg

Wenn Sie einen Totalschaden erlitten haben, nehmen wir Ihnen den Stress ab. Sie rufen uns an unter 040-60003469, und wir kümmern uns um alles Weitere. Wir begutachten Ihr Fahrzeug, erstellen ein vollständiges Gutachten mit Wiederbeschaffungswert und Restwert, vermitteln Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und begleiten den gesamten Regulierungsprozess.

Unser Service ist für Sie als Geschädigten eines unverschuldeten Unfalls komplett kostenlos. Die Kosten für Gutachter und Anwalt trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Von Sasel über Poppenbüttel und Volksdorf bis Wandsbek und Winterhude – wir sind für ganz Hamburg da.

Kostenlos für Sie

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

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Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.