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Wertminderung nach Unfall in Hamburg – Ihr Fahrzeug ist weniger wert

Nach einem Verkehrsunfall ist Ihr Fahrzeug selbst nach einer fachgerechten Reparatur weniger wert als vor dem Unfall. Diesen Wertverlust – die sogenannte merkantile Wertminderung – muss die gegnerische Versicherung Ihnen erstatten. mobicrash Hamburg berechnet Ihre Wertminderung professionell und sichert Ihnen diesen oft vergessenen Anspruch.

DGuSV-Mitglied & DAT-zertifiziert
24h Gutachtenerstellung
Hamburg-Sasel, Saseler Bogen 3b
Kostenlos für unverschuldete Geschädigte

Was ist die merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines Fahrzeugs, der trotz fachgerechter Reparatur bestehen bleibt. Der Grund: Ein unfallfreies Fahrzeug erzielt auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen höheren Preis als ein gleichwertiges Fahrzeug mit Unfallhistorie. Dieser Unterschied ist die Wertminderung, die Ihnen als Geschädigtem zusteht.

Die Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet. Sie wird im Rahmen des Unfallgutachtens berechnet und kann je nach Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensumfang mehrere hundert bis tausend Euro betragen.

Wann steht mir eine Wertminderung zu?

Einen Anspruch auf Wertminderung haben Sie in der Regel, wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als fünf bis sechs Jahre ist, die Laufleistung unter ca. 100.000 Kilometern liegt und der Unfallschaden über einen Bagatellschaden hinausgeht. Es darf kein wesentlicher Vorschaden an den betroffenen Bauteilen vorliegen.

Auch bei höherer Laufleistung oder älteren Fahrzeugen kann im Einzelfall eine Wertminderung geltend gemacht werden – entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Als erfahrene Kfz-Sachverständige in Hamburg beurteilen wir Ihren Anspruch individuell und setzen ihn im Gutachten entsprechend an.

Wertminderung berechnen lassen bei mobicrash

Die Berechnung der Wertminderung ist fester Bestandteil jedes Unfallgutachtens von mobicrash. Wir verwenden anerkannte Berechnungsmethoden, die von Versicherungen und Gerichten akzeptiert werden. Im Gutachten weisen wir die Wertminderung als separaten Posten aus, sodass Ihre Versicherung diesen Betrag klar erkennen und erstatten kann.

Viele Versicherungen versuchen, die Wertminderung zu unterschlagen oder deutlich zu niedrig anzusetzen. Mit einem professionellen Gutachten von mobicrash und der Unterstützung eines von uns kostenlos vermittelten Fachanwalts für Verkehrsrecht stehen Sie auf der sicheren Seite.

Kostenlos für Sie

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die vollständigen Kosten des Gutachtens. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.

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Für Sie als Geschädigter entstehen keine Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.